Werbe-Emails – unbedingt rechtssicher agieren!


Jeder kennt das aus seinem persönlichen Email-Postfach: Der Spam-Ordner zeigt oft mehr Emails an als der Posteingang. Unerwünschte Emails mit manchmal urkomischen Nachrichten, meist aber nur nervigen und dubiosen Inhalten überfluten uns – in vielen Fällen sind es Werbe-Botschaften, an deren Abonnement wir uns entweder gar nicht mehr erinnern können, oder das wir niemals abgeschlossen haben.

Ein Unternehmen, das zur Bewerbung seiner Produkte oder zur Akquise neuer Kunden Adressdaten sammelt, kauft oder recherchiert, und Werbe-Emails an diese versendet, handelt nicht rechtssicher und kann im schlimmsten Fall mit Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzforderungen belangt werden.

Erlaubt sind Werbe-Emails ausschließlich dann, wenn der Empfänger dieser Zusendung zugestimmt hat. Dies sollte schriftlich geschehen, per Newsletter-Anmeldung und vor allem (um ganz sicher zu gehen) per Double-Opt-In Verfahren. Hier erhält der Interessent eine Email an die angegebene Adresse, in der er den Erhalt von zukünftigen Werbe-Emails oder Newsletter noch einmal bestätigen muss. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass Email-Adressen nicht einfach von Fremden genutzt und eingetragen werden.

Bestandskunden können auch ohne separate Einwilligung als Adressaten für Emails genutzt werden, wenn der Inhalt der Dienstleistung oder Produkt entspricht, das sie erworben haben, sofern bei der Bestellung oder im Vertrag ein entsprechende Passus zum Datenschutz und zur Möglichkeit eines kostenfreien Widerspruchs bestätigt wurde.

Alle anderen Varianten der Adressübergabe, ob online oder offline, sind nur in bestimmten Fällen, meist aber gar nicht geeignet, um Werbe-Emails auszusenden. In jedem Fall sollten Unternehmer sicher gehen und sich ausreichend informieren, bevor sie Emails oder Newsletter versenden, da dies im schlimmsten Fall Kosten nach sich ziehen kann.